Sind Ihre Mitarbeiter bei Auslandstätigkeit entsprechend versichert?

Eine längere Auslandstätigkeit bzw. Mehrfachbeschäftigung sollte mit SV-Trägern abgeklärt werden.

Wir empfehlen Ihnen neben den jeweiligen Einreisebestimmungen (>>Reiseinformationen BMEIA für Österreichische Staatsbürger), auch versicherungsrechtliche Themen zu beachten. Speziell längere Auslands-Aufenthalte bzw. Mehrfachbeschäftigungen sollten mit Ihrer Personalabteilung bzw. mit dem jeweiligen Sozialversicherungsträger direkt abgeklärt werden. Denn bei internationalen Mitarbeitereinsätzen stellt sich sowohl für den Arbeitnehmer als auch für dessen Arbeitgeber die Frage, ob der Arbeitnehmer weiter im österreichischen SV-System versichert bleiben kann. Dies ist zu überprüfen, wenn etwa eine Entsendung ins Ausland (Dauer von mehr als 24 Monaten) oder die Beschäftigung des Dienstgebers in mehreren bzw. verschiedenen Staaten der EU vorliegt. Ist dies der Fall, muss vor Beginn der Tätigkeit das „Formular A1“ bei der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt beantragt werden. Nähere Infos finden Sie auch hier: sozialversicherung.at